Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
Alle Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) können zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Seit dem 01.01.2015 ist diese um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Sozialkompetenz, im Sinne des §45 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI), bietet eine praktische Hilfe und unterstützt Angehörige.
Unsere Praxis hat als Leistungserbringer für niedrigschwellige Betreuungsangebote die Anerkennung beantragt.
Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten
Kontaktieren sie uns um mehr zu erfahren.
Unsere Angebote
Niedrigschwellige Betreuung findet als Einzelbetreuung im Hausbesuch statt und ist als Entlastung für pflegende Angehörige gedacht. Folgende Betreuungsformen bieten wir an:
- Orientierungstraining
- Gedächtnistraining
- Alltagstraining
- Beratung pfl. Angehöriger
- Anti-Sturz-Training
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